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Seit ein paar Tagen kommt es immer wieder zu Meldungen, dass eine neue Firmen-Suchmaschine namens Erfahrungen.app die Daten von meiner Firma (natürlich auch andere) erfasst hat und man soll sich doch bitte registrieren. Ich habe einmal recherchiert und kann nur feststellen, dass das Ganze nicht nur neu ist, sondern auch die Bewertungen von anderen Plattformen wie TrustLocal, TrustPilot, CHECK24, und so weiter kopiert und in einer eigenen Datenbank zusammenfasst. Deshalb meine aktuelle Warnung nicht vor schnell einen neuen Werbevertrag abschließen, denn es gibt bei Erfahrungen. App noch nicht mal ein vernünftiges und Bewertbares Impressum.

Der erste Eindruck ist nach meiner Prüfung im Kern richtig: erfahrungen.app wirkt derzeit wie ein sehr junges, automatisiert aufgebautes Bewertungs- und Firmenverzeichnis, das massenhaft Unternehmensprofile aus öffentlichen Daten erzeugt und dabei offenbar Bewertungsdaten anderer Plattformen übernimmt. Ich würde die drei Profile momentan weder kostenpflichtig buchen noch vorschnell „beanspruchen“.

Was ich konkret gefunden habe:

  • Die Firma muss einer Aufnahme offenbar nicht zustimmen. Die Plattform erklärt selbst, rund 1,3 Millionen öffentliche Firmenprofile zu führen. Ein nicht beanspruchtes Profil könne anschließend vom Unternehmen registriert bzw. „beansprucht“ werden. Dass Reiseblog24, CSP24 oder Artem24 im jeweiligen eigenen Impressum nichts dazu schreiben, ist daher nicht überraschend.
  • Die Bewertungsbestände sehen sehr stark nach einer Übernahme von Trustpilot aus. Beispielsweise führt erfahrungen.app bei CHECK24 exakt 363.933 Bewertungen auf, zeigt aktuelle vollständige Rezensionstexte, Verfasser, Zeitpunkte, „verifiziert“-Kennzeichnung, Antwortquote und typische Antwortzeit. Das sind charakteristische Trustpilot-Daten. Auch Adressen wie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. tauchen als Firmenkontakt auf. Beispiel CHECK24, Beispiel Weltbild
  • In der Datenschutzerklärung räumt die Plattform selbst ein, „öffentlich zugängliche Bewertungsmetadaten anderer Portale“ zu verarbeiten. Eine klare, gut sichtbare Zuordnung jeder einzelnen Bewertung zu Trustpilot konnte ich aber nicht feststellen. Datenschutzerklärung
  • Die behaupteten „22.000.000 echten Kundenbewertungen“ sind also offenbar nicht gleichbedeutend mit 22 Millionen originär bei erfahrungen.app abgegebenen Bewertungen. Die Darstellung kann beim flüchtigen Lesen einen anderen Eindruck vermitteln.
  • Es gibt deutliche Fehler, die für einen automatisierten Import sprechen: Das Profil unter holidaycheck.de wird beispielsweise als „Joachim u. Karl-Heinz Hegele Gasthaus“ bezeichnet, zeigt aber Rezensionen zu HolidayCheck. Bei Weltbild passen Firma, Sitz und Adresse ebenfalls erkennbar nicht sauber zusammen.
  • Die Website behauptet zugleich, „eigene Daten“ zu haben und „kein US-Portal mit deutscher Oberfläche“ zu sein. Das passt schlecht zu ihrer eigenen Datenschutzerklärung und den AGB, die als Betreiber eine US-Gesellschaft nennen. Selbstdarstellung

Besonders problematisch finde ich die Betreiberangaben:

  • Im aktuellen Impressum steht „Erfahrungen Deutschland GmbH, Gänsemarkt 43, Hamburg“.
  • Eine Handelsregisternummer, das zuständige Register, eine vertretungsberechtigte natürliche Person und eine Telefonnummer fehlen dort.
  • Dagegen nennen Datenschutzerklärung und AGB eine „erfahrungen.app LLC“ in Kalifornien als Betreiber bzw. Verantwortlichen.
  • Die dort angegebene Adresse 10100 Santa Monica Blvd, Suite 2600 ist keine eindeutig zuordenbare Betreiberadresse; sie wird auch von verschiedenen anderen Unternehmen verwendet.
  • Für beide genannten Gesellschaften konnte ich über eine normale öffentliche Suche keinen belastbaren Registerbeleg finden. Das beweist nicht, dass sie nicht existieren – aber für eine Plattform, die Transparenz und Registerprüfung zu ihrem Kerngeschäft erklärt, ist dieser Widerspruch ein erhebliches Warnsignal.
  • Die Domain besteht zwar seit 2021, die derzeitige Plattform und ihre Rechtstexte scheinen aber erst seit Ende August 2026 in dieser Form online bzw. indexiert zu sein. Die Eigenangaben „900 übernommene Profile“, „1,3 Millionen Profile“ und „Deutschlands #1 Bewertungsportal“ sind derzeit nicht unabhängig belegt.

Meine Einschätzung: Ich kann aufgrund dessen nicht sagen, dass es sich um Betrug handelt. Für einen seriös nachprüfbaren Geschäftspartner reichen die vorliegenden Angaben momentan aber ebenfalls nicht. Es handelt sich wahrscheinlich vor allem um eine aggressive Akquise: Profile werden automatisiert angelegt, Firmen werden darüber informiert und zur Registrierung gebracht; anschließend werden Pakete für 49€, 99€ oder 299€ monatlich angeboten.
Laut Preisseite soll das reine Beanspruchen kostenlos sein, kostenpflichtige Tarife werden aber prominent vermarktet. Preise und Leistungsumfang

Was ich gemacht habe:

  1. Nicht über den Link in der Mail registrieren und nichts bezahlen.
  2. Die Profilseiten und die erhaltenen E-Mails einschließlich vollständiger Kopfzeilen sichern.
  3. Schriftlich Herkunft, Rechtsgrundlage und genaue Quelle der dargestellten Bewertungen verlangen.
  4. Außerdem Handelsregisterauszug, Registernummer und Vertretungsberechtigte der „Erfahrungen Deutschland GmbH“ beziehungsweise Registerbeleg der LLC anfordern.
  5. Der weiteren werblichen Kontaktaufnahme ausdrücklich widersprechen. Unverlangte Werbe-E-Mails erfordern grundsätzlich auch im B2B-Bereich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung; die Ausnahmen sind eng begrenzt. Das ergibt sich aus § 7 UWG.

Neues Bewertungsportal: erfahrungen.app - Aufpassen, nicht zu schnell loslegen!

Seit ein paar Tagen kommt es immer wieder zu Meldungen, dass eine neue Firmen-Suchmaschine namens Erfahrungen.app die Daten von meiner Firma (natürlich auch andere) erfasst hat und man soll sich doch bitte registrieren. Ich habe einmal recherchiert und kann nur feststellen, dass das Ganze nicht nur neu ist, sondern auch die Bewertungen von anderen Plattformen wie TrustLocal, TrustPilot, CHECK24, und so weiter kopiert und in einer eigenen Datenbank zusammenfasst. Deshalb meine aktuelle Warnung nicht vor schnell einen neuen Werbevertrag abschließen, denn es gibt bei Erfahrungen. App noch nicht mal ein vernünftiges und Bewertbares Impressum.

Der erste Eindruck ist nach meiner Prüfung im Kern richtig: erfahrungen.app wirkt derzeit wie ein sehr junges, automatisiert aufgebautes Bewertungs- und Firmenverzeichnis, das massenhaft Unternehmensprofile aus öffentlichen Daten erzeugt und dabei offenbar Bewertungsdaten anderer Plattformen übernimmt. Ich würde die drei Profile momentan weder kostenpflichtig buchen noch vorschnell „beanspruchen“.

Was ich konkret gefunden habe:

  • Die Firma muss einer Aufnahme offenbar nicht zustimmen. Die Plattform erklärt selbst, rund 1,3 Millionen öffentliche Firmenprofile zu führen. Ein nicht beanspruchtes Profil könne anschließend vom Unternehmen registriert bzw. „beansprucht“ werden. Dass Reiseblog24, CSP24 oder Artem24 im jeweiligen eigenen Impressum nichts dazu schreiben, ist daher nicht überraschend.
  • Die Bewertungsbestände sehen sehr stark nach einer Übernahme von Trustpilot aus. Beispielsweise führt erfahrungen.app bei CHECK24 exakt 363.933 Bewertungen auf, zeigt aktuelle vollständige Rezensionstexte, Verfasser, Zeitpunkte, „verifiziert“-Kennzeichnung, Antwortquote und typische Antwortzeit. Das sind charakteristische Trustpilot-Daten. Auch Adressen wie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. tauchen als Firmenkontakt auf. Beispiel CHECK24, Beispiel Weltbild
  • In der Datenschutzerklärung räumt die Plattform selbst ein, „öffentlich zugängliche Bewertungsmetadaten anderer Portale“ zu verarbeiten. Eine klare, gut sichtbare Zuordnung jeder einzelnen Bewertung zu Trustpilot konnte ich aber nicht feststellen. Datenschutzerklärung
  • Die behaupteten „22.000.000 echten Kundenbewertungen“ sind also offenbar nicht gleichbedeutend mit 22 Millionen originär bei erfahrungen.app abgegebenen Bewertungen. Die Darstellung kann beim flüchtigen Lesen einen anderen Eindruck vermitteln.
  • Es gibt deutliche Fehler, die für einen automatisierten Import sprechen: Das Profil unter holidaycheck.de wird beispielsweise als „Joachim u. Karl-Heinz Hegele Gasthaus“ bezeichnet, zeigt aber Rezensionen zu HolidayCheck. Bei Weltbild passen Firma, Sitz und Adresse ebenfalls erkennbar nicht sauber zusammen.
  • Die Website behauptet zugleich, „eigene Daten“ zu haben und „kein US-Portal mit deutscher Oberfläche“ zu sein. Das passt schlecht zu ihrer eigenen Datenschutzerklärung und den AGB, die als Betreiber eine US-Gesellschaft nennen. Selbstdarstellung

Besonders problematisch finde ich die Betreiberangaben:

  • Im aktuellen Impressum steht „Erfahrungen Deutschland GmbH, Gänsemarkt 43, Hamburg“.
  • Eine Handelsregisternummer, das zuständige Register, eine vertretungsberechtigte natürliche Person und eine Telefonnummer fehlen dort.
  • Dagegen nennen Datenschutzerklärung und AGB eine „erfahrungen.app LLC“ in Kalifornien als Betreiber bzw. Verantwortlichen.
  • Die dort angegebene Adresse 10100 Santa Monica Blvd, Suite 2600 ist keine eindeutig zuordenbare Betreiberadresse; sie wird auch von verschiedenen anderen Unternehmen verwendet.
  • Für beide genannten Gesellschaften konnte ich über eine normale öffentliche Suche keinen belastbaren Registerbeleg finden. Das beweist nicht, dass sie nicht existieren – aber für eine Plattform, die Transparenz und Registerprüfung zu ihrem Kerngeschäft erklärt, ist dieser Widerspruch ein erhebliches Warnsignal.
  • Die Domain besteht zwar seit 2021, die derzeitige Plattform und ihre Rechtstexte scheinen aber erst seit Ende August 2026 in dieser Form online bzw. indexiert zu sein. Die Eigenangaben „900 übernommene Profile“, „1,3 Millionen Profile“ und „Deutschlands #1 Bewertungsportal“ sind derzeit nicht unabhängig belegt.

Meine Einschätzung: Ich kann aufgrund dessen nicht sagen, dass es sich um Betrug handelt. Für einen seriös nachprüfbaren Geschäftspartner reichen die vorliegenden Angaben momentan aber ebenfalls nicht. Es handelt sich wahrscheinlich vor allem um eine aggressive Akquise: Profile werden automatisiert angelegt, Firmen werden darüber informiert und zur Registrierung gebracht; anschließend werden Pakete für 49€, 99€ oder 299€ monatlich angeboten.
Laut Preisseite soll das reine Beanspruchen kostenlos sein, kostenpflichtige Tarife werden aber prominent vermarktet. Preise und Leistungsumfang

Was ich gemacht habe:

  1. Nicht über den Link in der Mail registrieren und nichts bezahlen.
  2. Die Profilseiten und die erhaltenen E-Mails einschließlich vollständiger Kopfzeilen sichern.
  3. Schriftlich Herkunft, Rechtsgrundlage und genaue Quelle der dargestellten Bewertungen verlangen.
  4. Außerdem Handelsregisterauszug, Registernummer und Vertretungsberechtigte der „Erfahrungen Deutschland GmbH“ beziehungsweise Registerbeleg der LLC anfordern.
  5. Der weiteren werblichen Kontaktaufnahme ausdrücklich widersprechen. Unverlangte Werbe-E-Mails erfordern grundsätzlich auch im B2B-Bereich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung; die Ausnahmen sind eng begrenzt. Das ergibt sich aus § 7 UWG.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt in Deutschland seit dem 28. Juni 2025, aber nicht für alle Websites sofort und nicht für alle Betreiber gleichermaßen.

Hier die wichtigsten Punkte:

1. Wer ist betroffen?

  • Private Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, also Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die im Gesetz definiert sind (z. B. Online-Handel, E-Books, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, Telekommunikation).

  • Öffentliche Stellen sind nicht über das BFSG, sondern bereits über andere Gesetze wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) verpflichtet.


2. Ab wann gilt es?

  • Neuer Standard ab 28. Juni 2025: Ab diesem Stichtag müssen alle neu angebotenen Websites, Webshops und Apps, die unter das BFSG fallen, barrierefrei gestaltet sein.

  • Für bestehende Websites und Apps gilt eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030 – das heißt, sie müssen spätestens dann die Anforderungen erfüllen, sofern sie weiterhin betrieben werden.


3. Was bedeutet „barrierefrei“ hier konkret?

  • Orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), in der Regel WCAG 2.1 Level AA.

  • Beinhaltet u. a.:

    • Wahrnehmbarkeit (Texte, Alternativtexte für Bilder, Kontrast)

    • Bedienbarkeit (Tastaturbedienung, logische Navigation)

    • Verständlichkeit (klare Sprache, konsistente Struktur)

    • Robustheit (funktioniert mit Screenreadern & assistiven Technologien)


1. Wahrnehmbarkeit

Alle Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer erkennbar und verständlich sind – unabhängig von Sinnes- oder Technik-Einschränkungen.
Das heißt: Bilder mit Alternativtext, Videos mit Untertiteln, ausreichende Farbkontraste, keine reine Farbinformation, skalierbare Schrift und ein responsives Layout.

2. Bedienbarkeit

Die Website muss vollständig und komfortabel ohne Maus nutzbar sein: klare Fokus-Anzeige, logische Navigation, große Klickbereiche, keine automatischen Änderungen ohne Kontrolle und gut beschriftete Formulare.

Tipp für den Praxisstart:

Auf Wunsch übernehmen wir das gerne für Sie – laden Sie sich dazu jetzt kostenlos unsere BFSG Website-Prüf-Mappe herunter.

PDF zur BFSG öffnen

5. Spezifische BFSG- und EU-Anforderungen

  • Kaufprozesse barrierefrei: Von Warenkorb bis Bezahlung ohne Hürden nutzbar.

  • Support barrierefrei: Kontaktformulare, Chat und Telefon auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich.

  • Rechtstexte barrierefrei: AGB, Datenschutzerklärung & Impressum lesbar und technisch zugänglich.

  • Login/Registrierung barrierefrei: Zugang auch ohne Maus, mit Screenreader und auf mobilen Geräten.

3. Verständlichkeit

Die Website muss klar strukturiert, einheitlich aufgebaut und leicht verständlich sein. Navigation und Layout bleiben konsistent, Links sind aussagekräftig, Fachbegriffe werden erklärt, die Sprache ist korrekt im Code hinterlegt und Fehlermeldungen in Formularen sind verständlich beschrieben.

4. Robustheit

Die Website muss technisch so umgesetzt sein, dass sie auf verschiedenen Geräten, Browsern und mit assistiven Technologien (z. B. Screenreader) zuverlässig funktioniert.

Sauberer HTML-Code, korrekte ARIA-Attribute und Verzicht auf veraltete Technologien sind Pflicht.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt in Deutschland seit dem 28. Juni 2025, aber nicht für alle Websites sofort und nicht für alle Betreiber gleichermaßen.

Hier die wichtigsten Punkte:

1. Wer ist betroffen?

  • Private Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, also Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die im Gesetz definiert sind (z. B. Online-Handel, E-Books, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, Telekommunikation).

  • Öffentliche Stellen sind nicht über das BFSG, sondern bereits über andere Gesetze wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) verpflichtet.


2. Ab wann gilt es?

  • Neuer Standard ab 28. Juni 2025: Ab diesem Stichtag müssen alle neu angebotenen Websites, Webshops und Apps, die unter das BFSG fallen, barrierefrei gestaltet sein.

  • Für bestehende Websites und Apps gilt eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030 – das heißt, sie müssen spätestens dann die Anforderungen erfüllen, sofern sie weiterhin betrieben werden.


3. Was bedeutet „barrierefrei“ hier konkret?

  • Orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), in der Regel WCAG 2.1 Level AA.

  • Beinhaltet u. a.:

    • Wahrnehmbarkeit (Texte, Alternativtexte für Bilder, Kontrast)

    • Bedienbarkeit (Tastaturbedienung, logische Navigation)

    • Verständlichkeit (klare Sprache, konsistente Struktur)

    • Robustheit (funktioniert mit Screenreadern & assistiven Technologien)


1. Wahrnehmbarkeit

Alle Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer erkennbar und verständlich sind – unabhängig von Sinnes- oder Technik-Einschränkungen.
Das heißt: Bilder mit Alternativtext, Videos mit Untertiteln, ausreichende Farbkontraste, keine reine Farbinformation, skalierbare Schrift und ein responsives Layout.

2. Bedienbarkeit

Die Website muss vollständig und komfortabel ohne Maus nutzbar sein: klare Fokus-Anzeige, logische Navigation, große Klickbereiche, keine automatischen Änderungen ohne Kontrolle und gut beschriftete Formulare.

Tipp für den Praxisstart:

Auf Wunsch übernehmen wir das gerne für Sie – laden Sie sich dazu jetzt kostenlos unsere BFSG Website-Prüf-Mappe herunter.

PDF zur BFSG öffnen

5. Spezifische BFSG- und EU-Anforderungen

  • Kaufprozesse barrierefrei: Von Warenkorb bis Bezahlung ohne Hürden nutzbar.

  • Support barrierefrei: Kontaktformulare, Chat und Telefon auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich.

  • Rechtstexte barrierefrei: AGB, Datenschutzerklärung & Impressum lesbar und technisch zugänglich.

  • Login/Registrierung barrierefrei: Zugang auch ohne Maus, mit Screenreader und auf mobilen Geräten.

3. Verständlichkeit

Die Website muss klar strukturiert, einheitlich aufgebaut und leicht verständlich sein. Navigation und Layout bleiben konsistent, Links sind aussagekräftig, Fachbegriffe werden erklärt, die Sprache ist korrekt im Code hinterlegt und Fehlermeldungen in Formularen sind verständlich beschrieben.

4. Robustheit

Die Website muss technisch so umgesetzt sein, dass sie auf verschiedenen Geräten, Browsern und mit assistiven Technologien (z. B. Screenreader) zuverlässig funktioniert.

Sauberer HTML-Code, korrekte ARIA-Attribute und Verzicht auf veraltete Technologien sind Pflicht.

Published on
Michael Lieder

In regelmäßigen Abständen landen sie in meinem Postfach, in Foren oder in der Inbox von Freunden: dubiose E-Mails wie die folgende. Ihre Sprache ist brüchig, der Inhalt perfide und das Ziel simpel – Angst machen, um Geld zu kassieren.

Hier ein Klassiker aus der Kategorie „Sex-Erpressung per E-Mail“:

„Ich habe ein Video von Ihnen beim Masturbieren aufgenommen.“
„Sie zahlen mir 1490 EUR in Bitcoin oder ich veröffentliche es.“

Der Rest ist schnell erzählt: angeblich habe der Erpresser mein Gerät mit Malware infiziert, hätte Zugriff auf meine Kamera, wisse über mein Surfverhalten Bescheid und könne meine Kontakte und Social Media Accounts benutzen. Klingt wie aus einem schlechten Film – ist aber ein altbekannter Betrugsversuch.

So sieht eine Original-Erpresser-E-Mail aus:

Was steckt dahinter?

Diese E-Mails gehören zur Kategorie der Sextortion-Scams. Dabei handelt es sich nicht um echte Hackerangriffe, sondern um reine Einschüchterungsversuche. Die Täter verschicken massenhaft identische Mails nach dem Gießkannenprinzip – in der Hoffnung, dass irgendjemand in Panik gerät und zahlt.

Faktencheck:
✅ Dein Rechner ist nicht gehackt.
✅ Es gibt kein Video.
✅ Es existiert keine Malware auf deinem System.
✅ Die Drohungen sind komplett aus der Luft gegriffen.

Der Absender hat weder deine Webcam aktiviert noch deinen Browserverlauf überwacht. Meistens haben die Betrüger nicht einmal eine echte E-Mail-Adresse von dir gehackt, sondern nutzen öffentlich zugängliche oder gekaufte Adresslisten.

Wie sollte ich reagieren?

1️⃣ Ruhe bewahren.

Das ist reine Panikmache. Solche E-Mails bekommen tausende Menschen täglich.

2️⃣ Nicht antworten.

Keine Rückmeldung geben, keinen Kontakt aufnehmen. Das bestätigt nur, dass deine E-Mail-Adresse aktiv ist.

3️⃣ Nicht zahlen.

Egal wie glaubwürdig oder bedrohlich die Nachricht formuliert ist: Es gibt nichts, wofür du zahlen müsstest. Wer einmal zahlt, landet auf der „Liste der Leichtgläubigen“.

4️⃣ Spam melden und löschen.

Markiere die E-Mail als Spam oder Phishing. Bei Bedarf kannst du sie an die Verbraucherschutzzentralen oder die Polizei weiterleiten.

5️⃣ Sicherheit prüfen.

Auch wenn es fast immer nur heiße Luft ist, schadet ein kleiner Sicherheitscheck nicht:

Aktuelles Antivirenprogramm laufen lassen.

Passwörter prüfen, ggf. ändern.

2-Faktor-Authentifizierung aktivieren.

Originaltext aus einer Erpressungs-eMail:

Hallo!
Wie Sie sehen können, ist dies keine formelle E-Mail und leider bedeutet sie nichts Gutes für Sie. ABER verzweifeln Sie nicht, es ist nicht kritisch. Ich werde Ihnen jetzt alles erklären.

Ich habe Zugang zu Ihren elektronischen Geräten, die Teil des lokalen Netzwerks sind, das Sie regelmäßig benutzen. Ich habe in den letzten Monaten Ihre Aktivitäten verfolgt.

Wie ist das passiert?
Sie haben einige gehackte Webseiten mit Exploits besucht und Ihr Gerät wurde meiner bösartigen Software ausgesetzt (ich habe es im Darknet von Spezialisten auf diesem Gebiet gekauft).
Es handelt sich um eine sehr komplexe Software, die als Trojanisches Pferd funktioniert. Sie wird regelmäßig aktualisiert und Ihr Antivirusprogramm kann sie nicht erkennen.
Das Programm verfügt über einen Keylogger; er kann Ihre Kamera und Ihr Mikrofon ein- und ausschalten, Dateien senden und Zugang zu Ihrem lokalen Netzwerk ermöglichen.

Es hat einige Zeit gedauert, bis ich Zugriff auf die Informationen von anderen Geräten hatte,
und ab jetzt habe ich alle Ihre Kontakte mit Gesprächen, Informationen über Ihre Standorte, was Sie mögen, Ihre Lieblings-Webseiten usw.
Ehrlich gesagt, habe ich anfangs nichts Schlechtes im Sinn gehabt und es nur zum Spaß gemacht. Das ist mein Hobby.

Aber ich habe COVID bekommen und leider meinen Job verloren.
Und ich habe herausgefunden, wie ich "mein Hobby" nutzen kann, um Geld von Ihnen zu bekommen!
Ich habe ein Video von Ihnen beim Masturbieren aufgenommen. Dieses Video hat einen Split-Screen, auf dem Sie leicht zu erkennen sind; außerdem kann man deutlich sehen, welche Art von Video Sie bevorzugen.
Nun, ich bin nicht stolz darauf, aber ich brauche Geld, um zu überleben.

Lassen Sie uns einen Deal machen. Sie zahlen mir so viel, wie ich von Ihnen verlange und ich werde dieses Video nicht an Ihre Freunde, Familie und andere Bekannte schicken.
Sie sollten verstehen, dass dies kein Witz ist. Ich kann es per E-Mail, über SMS-Link, soziale Medien und sogar in Massenmedien veröffentlichen (ich habe einige gehackte Konten ihrer Administratoren).
Sie können also Twitter oder Instagram-"Star" werden!

Um dies zu vermeiden, sollten Sie mir 1490 EUR in Bitcoins auf meine BTC-Wallet schicken:1CE4LHjn7CSYCeSBvqYfcrFgyuG6SNucit

Wenn Sie nicht wissen, wie man Bitcoins benutzt, suchen Sie über Bing oder Google nach "wie kann ich Bitcoins kaufen" oder andere Dingen dieser Art.
Ich werde das Video löschen, sobald ich das Geld erhalten habe. Ich werde auch die bösartige Software von Ihrem Gerät löschen und Sie werden nie wieder von mir hören.
Ich gebe Ihnen 2 Tage Zeit, das ist mehr als genug, denke ich. Die Zeiterfassung beginnt, sobald Sie diese E-Mail öffnen, ich überwache dies!

Und noch eine letzte Sache:
Es macht keinen Sinn, sich bei der Polizei melden, da ich TOR verwende, also gibt es keine Möglichkeit, Bitcoin-Transaktionen zu verfolgen.
Antworten Sie mir nicht (ich habe diesen Brief in Ihrem Konto generiert und die wirkliche Adresse des Mannes angegeben, der keine Ahnung davon hat). Auf diese Weise mache ich es unmöglich, mich zurückzuverfolgen.

Wenn Sie jemals etwas Dummes oder entgegen meiner Erwartungen tun, werde ich dieses Video sofort weitergeben.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Warum funktioniert dieser Betrug trotzdem manchmal?

Weil er eine menschliche Schwäche ausnutzt: Scham. Niemand möchte öffentlich bloßgestellt werden. Die Täter setzen genau darauf, dass jemand aus Angst lieber zahlt, als es darauf ankommen zu lassen..

Mein Fazit (mit einem Augenzwinkern):

Wenn du solche E-Mails bekommst, lehne dich entspannt zurück. Der einzige Trojaner, den diese Leute wirklich in der Tasche haben, ist ihr mieser Charakter.
Speichere sie als Spam, geh eine Runde spazieren – und erzähl’s vielleicht weiter, damit niemand in deinem Umfeld in Panik gerät.

Wie reagiert man richtig auf Erpressungs-E-Mails mit angeblichem Hackerangriff?

Published on
Michael Lieder

In regelmäßigen Abständen landen sie in meinem Postfach, in Foren oder in der Inbox von Freunden: dubiose E-Mails wie die folgende. Ihre Sprache ist brüchig, der Inhalt perfide und das Ziel simpel – Angst machen, um Geld zu kassieren.

Hier ein Klassiker aus der Kategorie „Sex-Erpressung per E-Mail“:

„Ich habe ein Video von Ihnen beim Masturbieren aufgenommen.“
„Sie zahlen mir 1490 EUR in Bitcoin oder ich veröffentliche es.“

Der Rest ist schnell erzählt: angeblich habe der Erpresser mein Gerät mit Malware infiziert, hätte Zugriff auf meine Kamera, wisse über mein Surfverhalten Bescheid und könne meine Kontakte und Social Media Accounts benutzen. Klingt wie aus einem schlechten Film – ist aber ein altbekannter Betrugsversuch.

So sieht eine Original-Erpresser-E-Mail aus:

Was steckt dahinter?

Diese E-Mails gehören zur Kategorie der Sextortion-Scams. Dabei handelt es sich nicht um echte Hackerangriffe, sondern um reine Einschüchterungsversuche. Die Täter verschicken massenhaft identische Mails nach dem Gießkannenprinzip – in der Hoffnung, dass irgendjemand in Panik gerät und zahlt.

Faktencheck:
✅ Dein Rechner ist nicht gehackt.
✅ Es gibt kein Video.
✅ Es existiert keine Malware auf deinem System.
✅ Die Drohungen sind komplett aus der Luft gegriffen.

Der Absender hat weder deine Webcam aktiviert noch deinen Browserverlauf überwacht. Meistens haben die Betrüger nicht einmal eine echte E-Mail-Adresse von dir gehackt, sondern nutzen öffentlich zugängliche oder gekaufte Adresslisten.

Wie sollte ich reagieren?

1️⃣ Ruhe bewahren.

Das ist reine Panikmache. Solche E-Mails bekommen tausende Menschen täglich.

2️⃣ Nicht antworten.

Keine Rückmeldung geben, keinen Kontakt aufnehmen. Das bestätigt nur, dass deine E-Mail-Adresse aktiv ist.

3️⃣ Nicht zahlen.

Egal wie glaubwürdig oder bedrohlich die Nachricht formuliert ist: Es gibt nichts, wofür du zahlen müsstest. Wer einmal zahlt, landet auf der „Liste der Leichtgläubigen“.

4️⃣ Spam melden und löschen.

Markiere die E-Mail als Spam oder Phishing. Bei Bedarf kannst du sie an die Verbraucherschutzzentralen oder die Polizei weiterleiten.

5️⃣ Sicherheit prüfen.

Auch wenn es fast immer nur heiße Luft ist, schadet ein kleiner Sicherheitscheck nicht:

Aktuelles Antivirenprogramm laufen lassen.

Passwörter prüfen, ggf. ändern.

2-Faktor-Authentifizierung aktivieren.

Originaltext aus einer Erpressungs-eMail:

Hallo!
Wie Sie sehen können, ist dies keine formelle E-Mail und leider bedeutet sie nichts Gutes für Sie. ABER verzweifeln Sie nicht, es ist nicht kritisch. Ich werde Ihnen jetzt alles erklären.

Ich habe Zugang zu Ihren elektronischen Geräten, die Teil des lokalen Netzwerks sind, das Sie regelmäßig benutzen. Ich habe in den letzten Monaten Ihre Aktivitäten verfolgt.

Wie ist das passiert?
Sie haben einige gehackte Webseiten mit Exploits besucht und Ihr Gerät wurde meiner bösartigen Software ausgesetzt (ich habe es im Darknet von Spezialisten auf diesem Gebiet gekauft).
Es handelt sich um eine sehr komplexe Software, die als Trojanisches Pferd funktioniert. Sie wird regelmäßig aktualisiert und Ihr Antivirusprogramm kann sie nicht erkennen.
Das Programm verfügt über einen Keylogger; er kann Ihre Kamera und Ihr Mikrofon ein- und ausschalten, Dateien senden und Zugang zu Ihrem lokalen Netzwerk ermöglichen.

Es hat einige Zeit gedauert, bis ich Zugriff auf die Informationen von anderen Geräten hatte,
und ab jetzt habe ich alle Ihre Kontakte mit Gesprächen, Informationen über Ihre Standorte, was Sie mögen, Ihre Lieblings-Webseiten usw.
Ehrlich gesagt, habe ich anfangs nichts Schlechtes im Sinn gehabt und es nur zum Spaß gemacht. Das ist mein Hobby.

Aber ich habe COVID bekommen und leider meinen Job verloren.
Und ich habe herausgefunden, wie ich "mein Hobby" nutzen kann, um Geld von Ihnen zu bekommen!
Ich habe ein Video von Ihnen beim Masturbieren aufgenommen. Dieses Video hat einen Split-Screen, auf dem Sie leicht zu erkennen sind; außerdem kann man deutlich sehen, welche Art von Video Sie bevorzugen.
Nun, ich bin nicht stolz darauf, aber ich brauche Geld, um zu überleben.

Lassen Sie uns einen Deal machen. Sie zahlen mir so viel, wie ich von Ihnen verlange und ich werde dieses Video nicht an Ihre Freunde, Familie und andere Bekannte schicken.
Sie sollten verstehen, dass dies kein Witz ist. Ich kann es per E-Mail, über SMS-Link, soziale Medien und sogar in Massenmedien veröffentlichen (ich habe einige gehackte Konten ihrer Administratoren).
Sie können also Twitter oder Instagram-"Star" werden!

Um dies zu vermeiden, sollten Sie mir 1490 EUR in Bitcoins auf meine BTC-Wallet schicken:1CE4LHjn7CSYCeSBvqYfcrFgyuG6SNucit

Wenn Sie nicht wissen, wie man Bitcoins benutzt, suchen Sie über Bing oder Google nach "wie kann ich Bitcoins kaufen" oder andere Dingen dieser Art.
Ich werde das Video löschen, sobald ich das Geld erhalten habe. Ich werde auch die bösartige Software von Ihrem Gerät löschen und Sie werden nie wieder von mir hören.
Ich gebe Ihnen 2 Tage Zeit, das ist mehr als genug, denke ich. Die Zeiterfassung beginnt, sobald Sie diese E-Mail öffnen, ich überwache dies!

Und noch eine letzte Sache:
Es macht keinen Sinn, sich bei der Polizei melden, da ich TOR verwende, also gibt es keine Möglichkeit, Bitcoin-Transaktionen zu verfolgen.
Antworten Sie mir nicht (ich habe diesen Brief in Ihrem Konto generiert und die wirkliche Adresse des Mannes angegeben, der keine Ahnung davon hat). Auf diese Weise mache ich es unmöglich, mich zurückzuverfolgen.

Wenn Sie jemals etwas Dummes oder entgegen meiner Erwartungen tun, werde ich dieses Video sofort weitergeben.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Warum funktioniert dieser Betrug trotzdem manchmal?

Weil er eine menschliche Schwäche ausnutzt: Scham. Niemand möchte öffentlich bloßgestellt werden. Die Täter setzen genau darauf, dass jemand aus Angst lieber zahlt, als es darauf ankommen zu lassen..

Mein Fazit (mit einem Augenzwinkern):

Wenn du solche E-Mails bekommst, lehne dich entspannt zurück. Der einzige Trojaner, den diese Leute wirklich in der Tasche haben, ist ihr mieser Charakter.
Speichere sie als Spam, geh eine Runde spazieren – und erzähl’s vielleicht weiter, damit niemand in deinem Umfeld in Panik gerät.

Wichtige Neuerungen:

GPSR-Compliance für Ihren Shop ab Dezember 2024

Liebe Shop-Betreiber,

wir möchten Sie heute über eine wichtige Neuerung informieren, die für alle Händler und Hersteller von Konsumgütern in der EU gilt: die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt. Mit dieser Verordnung sollen die Sicherheitsstandards für Produkte, die in der EU verkauft werden, weiter verbessert werden. Dies betrifft sowohl den Verkauf über Plattformen wie Amazon und eBay als auch Ihren eigenen Online-Shop.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie zur GPSR-Compliance wissen und umsetzen sollten:

1. Verantwortliche Person in der EU benennen

Jedes Produkt benötigt eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU, die als Ansprechpartner für Produktsicherheitsfragen dient. Diese Rolle kann ein EU-ansässiger Hersteller, Importeur, Vertreter oder Fulfillment-Dienstleister übernehmen.

2. Hersteller- und Importeurinformationen bereitstellen

Stellen Sie sicher, dass der Name und die Kontaktdaten (Adresse und E-Mail) des Herstellers oder Importeurs für jedes Produkt klar ersichtlich sind. Diese Informationen müssen in Ihrem Shop für jedes Produkt, das von außerhalb der EU kommt, leicht zugänglich sein.

3. Produktkennzeichnung und Seriennummer

Produkte müssen eindeutig identifizierbar sein, z. B. durch eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer. Diese Information sollte direkt auf dem Produkt oder, falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung angebracht werden.

4. Warn- und Sicherheitshinweise

Warn- und Sicherheitshinweise sind in der jeweiligen Landessprache anzugeben und sollten sowohl auf dem Produkt als auch in der Produktbeschreibung in Ihrem Shop gut sichtbar sein. Dies umfasst alle Hinweise, die für die sichere Nutzung des Produkts wichtig sind.

5. Interne Risikoanalyse und Dokumentation

Alle Hersteller müssen eine Risikoanalyse für ihre Produkte durchführen und dokumentieren. Diese Dokumentation ist zehn Jahre lang aufzubewahren und auf Anfrage den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung zu stellen.


Durch diese Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Sie weiterhin sorgenfrei auf dem europäischen Markt verkaufen können. Die GPSR ist eine wichtige Initiative, die darauf abzielt, die Sicherheit und Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und das Vertrauen in Produkte aus der EU zu stärken.

Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen benötigen oder Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden. Wir sind hier, um Ihnen den Übergang so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten.

Mit den besten Grüßen,
Ihr CSP24-Team


Ausnahmen bestehen

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der EU zu gewährleisten.

Ausgenommen sind

Allerdings sind bestimmte Produktkategorien von dieser Verordnung ausgenommen, darunter Lebensmittel. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der GPSR gilt die Verordnung ausdrücklich nicht für Lebensmittel.

Gerbrauchte Waren

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, gilt grundsätzlich auch für gebrauchte Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Dies schließt Produkte ein, die repariert, wiederaufbereitet oder recycelt wurden.

Wer ist verantwortlich?

Kurz gesagt: Der Hersteller ist in erster Linie verantwortlich, während der Verkäufer eine sekundäre Verantwortung hat, indem er sicherstellt, dass die vom Hersteller gelieferten Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen und sicher verkauft werden.

Wichtige Neuerungen: GPSR-Compliance für Ihren Shop ab Dezember 2024

Wichtige Neuerungen:

GPSR-Compliance für Ihren Shop ab Dezember 2024

Liebe Shop-Betreiber,

wir möchten Sie heute über eine wichtige Neuerung informieren, die für alle Händler und Hersteller von Konsumgütern in der EU gilt: die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt. Mit dieser Verordnung sollen die Sicherheitsstandards für Produkte, die in der EU verkauft werden, weiter verbessert werden. Dies betrifft sowohl den Verkauf über Plattformen wie Amazon und eBay als auch Ihren eigenen Online-Shop.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie zur GPSR-Compliance wissen und umsetzen sollten:

1. Verantwortliche Person in der EU benennen

Jedes Produkt benötigt eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU, die als Ansprechpartner für Produktsicherheitsfragen dient. Diese Rolle kann ein EU-ansässiger Hersteller, Importeur, Vertreter oder Fulfillment-Dienstleister übernehmen.

2. Hersteller- und Importeurinformationen bereitstellen

Stellen Sie sicher, dass der Name und die Kontaktdaten (Adresse und E-Mail) des Herstellers oder Importeurs für jedes Produkt klar ersichtlich sind. Diese Informationen müssen in Ihrem Shop für jedes Produkt, das von außerhalb der EU kommt, leicht zugänglich sein.

3. Produktkennzeichnung und Seriennummer

Produkte müssen eindeutig identifizierbar sein, z. B. durch eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer. Diese Information sollte direkt auf dem Produkt oder, falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung angebracht werden.

4. Warn- und Sicherheitshinweise

Warn- und Sicherheitshinweise sind in der jeweiligen Landessprache anzugeben und sollten sowohl auf dem Produkt als auch in der Produktbeschreibung in Ihrem Shop gut sichtbar sein. Dies umfasst alle Hinweise, die für die sichere Nutzung des Produkts wichtig sind.

5. Interne Risikoanalyse und Dokumentation

Alle Hersteller müssen eine Risikoanalyse für ihre Produkte durchführen und dokumentieren. Diese Dokumentation ist zehn Jahre lang aufzubewahren und auf Anfrage den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung zu stellen.


Durch diese Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Sie weiterhin sorgenfrei auf dem europäischen Markt verkaufen können. Die GPSR ist eine wichtige Initiative, die darauf abzielt, die Sicherheit und Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und das Vertrauen in Produkte aus der EU zu stärken.

Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen benötigen oder Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden. Wir sind hier, um Ihnen den Übergang so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten.

Mit den besten Grüßen,
Ihr CSP24-Team


Ausnahmen bestehen

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der EU zu gewährleisten.

Ausgenommen sind

Allerdings sind bestimmte Produktkategorien von dieser Verordnung ausgenommen, darunter Lebensmittel. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der GPSR gilt die Verordnung ausdrücklich nicht für Lebensmittel.

Gerbrauchte Waren

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, gilt grundsätzlich auch für gebrauchte Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Dies schließt Produkte ein, die repariert, wiederaufbereitet oder recycelt wurden.

Wer ist verantwortlich?

Kurz gesagt: Der Hersteller ist in erster Linie verantwortlich, während der Verkäufer eine sekundäre Verantwortung hat, indem er sicherstellt, dass die vom Hersteller gelieferten Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen und sicher verkauft werden.

EMOTET ist eine sehr komplexe und gefährliche Schadsoftware, die erstmals im Jahr 2014 entdeckt wurde. Seitdem hat sie sich zu einer der gefährlichsten und am weitesten verbreiteten Schadsoftware auf der Welt entwickelt. Was EMOTET so besonders macht, sind seine Fähigkeit, sich selbstständig zu verbreiten und seine modular aufgebaute Struktur, die es Hackern ermöglicht, zusätzliche Funktionen hinzuzufügen.

EMOTET wird in der Regel als Malware-as-a-Service (MaaS) verkauft, was bedeutet, dass Kriminelle es mieten können, um ihre eigenen Angriffe durchzuführen. EMOTET wird oft als "Banking-Trojaner" bezeichnet, da er ursprünglich darauf abzielte, Bankdaten und Finanzinformationen zu stehlen. Inzwischen ist EMOTET jedoch zu einem universellen Tool geworden, das von Kriminellen für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt wird, darunter:

  • Verbreitung von Ransomware und anderen Malware-Typen
  • Phishing-Angriffe, bei denen Benutzer dazu verleitet werden, persönliche Informationen preiszugeben oder auf schädliche Links zu klicken
  • Spionage und Diebstahl von Unternehmensdaten
  • Verbreitung von Spam und anderen unerwünschten E-Mails

EMOTET nutzt verschiedene Techniken, um sich zu verbreiten, einschließlich Social Engineering und Spear-Phishing-Angriffe. Sobald sich EMOTET auf einem System befindet, kann es sich selbstständig verbreiten und andere Systeme im Netzwerk infizieren. Überdies ist EMOTET schwer zu erkennen und zu entfernen, da es sich in der Regel in mehreren Schichten von Verschlüsselung und Code-Obfuscation versteckt.

Insgesamt ist EMOTET eine äußerst gefährliche und ausgefeilte Schadsoftware, die von Kriminellen auf der ganzen Welt eingesetzt wird. Es ist wichtig, dass Benutzer und Unternehmen sich bewusst sind, wie EMOTET funktioniert und wie man sich dagegen schützen kann. Dazu gehört die Verwendung von Antiviren-Software, das Aktualisieren von Software und Betriebssystemen, das Durchführen von regelmäßigen Sicherungskopien und Schulungen von Mitarbeitern zu Phishing-Angriffen.

Was können Sie tun?

  • eMails mit Werbung, Gewinnbenachrichtigungen oder anderen „komischen“ Betreffs oder auch ohne Betreff einfach löschen und nicht öffnen.
  • Klicken Sie nicht auf Links bei eMails, deren Absender Sie nicht kennen
  • Achten Sie auf die typischen Phishing-Anzeichen wie:
    • Unbekannte oder kryptische oder nicht passende eMail-Adresse
    • Linkadresse versteckt oder passt nicht zum Inhalt, z.B. generische Zeichenfolge
    • Dringlichkeit der eMail ist sehr hoch, evtl. vom Vorgesetzten oder einem Krisenstab

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Unternehmen und Einzelpersonen ergreifen können, um sich vor EMOTET zu schützen:

  1. Verwenden Sie eine zuverlässige Antiviren-Software: Eine gute Antiviren-Software kann helfen, EMOTET zu erkennen und zu entfernen, bevor es Schaden anrichten kann.

  2. Aktualisieren Sie Ihre Software und Betriebssysteme: EMOTET nutzt oft Schwachstellen in veralteter Software und Betriebssystemen aus, um sich zu verbreiten. Durch das Aktualisieren von Software und Betriebssystemen können diese Schwachstellen geschlossen werden.

  3. Führen Sie regelmäßige Sicherungskopien durch: Wenn Ihre Daten gesichert sind, können Sie im Falle einer Infektion durch EMOTET Ihre Daten wiederherstellen, ohne Lösegeld zu zahlen.

  4. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter: Mitarbeiter sollten über Phishing-Angriffe und andere Methoden aufgeklärt werden, die EMOTET verwendet, um sich zu verbreiten. Sie sollten wissen, wie man verdächtige E-Mails erkennt und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, wenn sie eine verdächtige E-Mail erhalten.

  5. Blockieren Sie unerwünschte E-Mails: EMOTET wird oft über Spam- und Phishing-E-Mails verbreitet. Sie können Ihre E-Mail-Filter so einrichten, dass unerwünschte E-Mails automatisch blockiert werden.

  6. Implementieren Sie eine Netzwerksicherheitsstrategie: Eine gut konzipierte Netzwerksicherheitsstrategie kann helfen, Ihre Netzwerke und Systeme gegen EMOTET und andere Schadsoftware zu schützen. Dies kann den Einsatz von Firewalls, Intrusion Detection und Präventions Systemen und anderen Sicherheitsvorkehrungen umfassen.

Insgesamt ist die beste Verteidigung gegen EMOTET eine Kombination aus technischen Schutzmaßnahmen, regelmäßigen Schulungen von Mitarbeitern und einer vorsichtigen und proaktiven Haltung gegenüber der Cybersicherheit.

Warnung vor aktuellen EMOTET - Phishing eMails

EMOTET ist eine sehr komplexe und gefährliche Schadsoftware, die erstmals im Jahr 2014 entdeckt wurde. Seitdem hat sie sich zu einer der gefährlichsten und am weitesten verbreiteten Schadsoftware auf der Welt entwickelt. Was EMOTET so besonders macht, sind seine Fähigkeit, sich selbstständig zu verbreiten und seine modular aufgebaute Struktur, die es Hackern ermöglicht, zusätzliche Funktionen hinzuzufügen.

EMOTET wird in der Regel als Malware-as-a-Service (MaaS) verkauft, was bedeutet, dass Kriminelle es mieten können, um ihre eigenen Angriffe durchzuführen. EMOTET wird oft als "Banking-Trojaner" bezeichnet, da er ursprünglich darauf abzielte, Bankdaten und Finanzinformationen zu stehlen. Inzwischen ist EMOTET jedoch zu einem universellen Tool geworden, das von Kriminellen für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt wird, darunter:

  • Verbreitung von Ransomware und anderen Malware-Typen
  • Phishing-Angriffe, bei denen Benutzer dazu verleitet werden, persönliche Informationen preiszugeben oder auf schädliche Links zu klicken
  • Spionage und Diebstahl von Unternehmensdaten
  • Verbreitung von Spam und anderen unerwünschten E-Mails

EMOTET nutzt verschiedene Techniken, um sich zu verbreiten, einschließlich Social Engineering und Spear-Phishing-Angriffe. Sobald sich EMOTET auf einem System befindet, kann es sich selbstständig verbreiten und andere Systeme im Netzwerk infizieren. Überdies ist EMOTET schwer zu erkennen und zu entfernen, da es sich in der Regel in mehreren Schichten von Verschlüsselung und Code-Obfuscation versteckt.

Insgesamt ist EMOTET eine äußerst gefährliche und ausgefeilte Schadsoftware, die von Kriminellen auf der ganzen Welt eingesetzt wird. Es ist wichtig, dass Benutzer und Unternehmen sich bewusst sind, wie EMOTET funktioniert und wie man sich dagegen schützen kann. Dazu gehört die Verwendung von Antiviren-Software, das Aktualisieren von Software und Betriebssystemen, das Durchführen von regelmäßigen Sicherungskopien und Schulungen von Mitarbeitern zu Phishing-Angriffen.

Was können Sie tun?

  • eMails mit Werbung, Gewinnbenachrichtigungen oder anderen „komischen“ Betreffs oder auch ohne Betreff einfach löschen und nicht öffnen.
  • Klicken Sie nicht auf Links bei eMails, deren Absender Sie nicht kennen
  • Achten Sie auf die typischen Phishing-Anzeichen wie:
    • Unbekannte oder kryptische oder nicht passende eMail-Adresse
    • Linkadresse versteckt oder passt nicht zum Inhalt, z.B. generische Zeichenfolge
    • Dringlichkeit der eMail ist sehr hoch, evtl. vom Vorgesetzten oder einem Krisenstab

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Unternehmen und Einzelpersonen ergreifen können, um sich vor EMOTET zu schützen:

  1. Verwenden Sie eine zuverlässige Antiviren-Software: Eine gute Antiviren-Software kann helfen, EMOTET zu erkennen und zu entfernen, bevor es Schaden anrichten kann.

  2. Aktualisieren Sie Ihre Software und Betriebssysteme: EMOTET nutzt oft Schwachstellen in veralteter Software und Betriebssystemen aus, um sich zu verbreiten. Durch das Aktualisieren von Software und Betriebssystemen können diese Schwachstellen geschlossen werden.

  3. Führen Sie regelmäßige Sicherungskopien durch: Wenn Ihre Daten gesichert sind, können Sie im Falle einer Infektion durch EMOTET Ihre Daten wiederherstellen, ohne Lösegeld zu zahlen.

  4. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter: Mitarbeiter sollten über Phishing-Angriffe und andere Methoden aufgeklärt werden, die EMOTET verwendet, um sich zu verbreiten. Sie sollten wissen, wie man verdächtige E-Mails erkennt und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, wenn sie eine verdächtige E-Mail erhalten.

  5. Blockieren Sie unerwünschte E-Mails: EMOTET wird oft über Spam- und Phishing-E-Mails verbreitet. Sie können Ihre E-Mail-Filter so einrichten, dass unerwünschte E-Mails automatisch blockiert werden.

  6. Implementieren Sie eine Netzwerksicherheitsstrategie: Eine gut konzipierte Netzwerksicherheitsstrategie kann helfen, Ihre Netzwerke und Systeme gegen EMOTET und andere Schadsoftware zu schützen. Dies kann den Einsatz von Firewalls, Intrusion Detection und Präventions Systemen und anderen Sicherheitsvorkehrungen umfassen.

Insgesamt ist die beste Verteidigung gegen EMOTET eine Kombination aus technischen Schutzmaßnahmen, regelmäßigen Schulungen von Mitarbeitern und einer vorsichtigen und proaktiven Haltung gegenüber der Cybersicherheit.

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