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Wichtige Neuerungen: GPSR-Compliance für Ihren Shop ab Dezember 2024
Wichtige Neuerungen: GPSR-Compliance für Ihren Shop ab Dezember 2024
GPSR-Compliance für Ihren Shop ab Dezember 2024
Liebe Shop-Betreiber,
wir möchten Sie heute über eine wichtige Neuerung informieren, die für alle Händler und Hersteller von Konsumgütern in der EU gilt: die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt. Mit dieser Verordnung sollen die Sicherheitsstandards für Produkte, die in der EU verkauft werden, weiter verbessert werden. Dies betrifft sowohl den Verkauf über Plattformen wie Amazon und eBay als auch Ihren eigenen Online-Shop.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie zur GPSR-Compliance wissen und umsetzen sollten:
1. Verantwortliche Person in der EU benennen
Jedes Produkt benötigt eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU, die als Ansprechpartner für Produktsicherheitsfragen dient. Diese Rolle kann ein EU-ansässiger Hersteller, Importeur, Vertreter oder Fulfillment-Dienstleister übernehmen.
2. Hersteller- und Importeurinformationen bereitstellen
Stellen Sie sicher, dass der Name und die Kontaktdaten (Adresse und E-Mail) des Herstellers oder Importeurs für jedes Produkt klar ersichtlich sind. Diese Informationen müssen in Ihrem Shop für jedes Produkt, das von außerhalb der EU kommt, leicht zugänglich sein.
3. Produktkennzeichnung und Seriennummer
Produkte müssen eindeutig identifizierbar sein, z. B. durch eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer. Diese Information sollte direkt auf dem Produkt oder, falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung angebracht werden.
4. Warn- und Sicherheitshinweise
Warn- und Sicherheitshinweise sind in der jeweiligen Landessprache anzugeben und sollten sowohl auf dem Produkt als auch in der Produktbeschreibung in Ihrem Shop gut sichtbar sein. Dies umfasst alle Hinweise, die für die sichere Nutzung des Produkts wichtig sind.
5. Interne Risikoanalyse und Dokumentation
Alle Hersteller müssen eine Risikoanalyse für ihre Produkte durchführen und dokumentieren. Diese Dokumentation ist zehn Jahre lang aufzubewahren und auf Anfrage den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Durch diese Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Sie weiterhin sorgenfrei auf dem europäischen Markt verkaufen können. Die GPSR ist eine wichtige Initiative, die darauf abzielt, die Sicherheit und Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und das Vertrauen in Produkte aus der EU zu stärken.
Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen benötigen oder Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden. Wir sind hier, um Ihnen den Übergang so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten.
Mit den besten Grüßen,
Ihr CSP24-Team
Ausnahmen bestehen
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der EU zu gewährleisten.
Ausgenommen sind
Allerdings sind bestimmte Produktkategorien von dieser Verordnung ausgenommen, darunter Lebensmittel. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der GPSR gilt die Verordnung ausdrücklich nicht für Lebensmittel.
Gerbrauchte Waren
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, gilt grundsätzlich auch für gebrauchte Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Dies schließt Produkte ein, die repariert, wiederaufbereitet oder recycelt wurden.
Wer ist verantwortlich?
Kurz gesagt: Der Hersteller ist in erster Linie verantwortlich, während der Verkäufer eine sekundäre Verantwortung hat, indem er sicherstellt, dass die vom Hersteller gelieferten Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen und sicher verkauft werden.