Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt in Deutschland seit dem 28. Juni 2025, aber nicht für alle Websites sofort und nicht für alle Betreiber gleichermaßen.
Hier die wichtigsten Punkte:
1. Wer ist betroffen?
Private Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, also Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die im Gesetz definiert sind (z. B. Online-Handel, E-Books, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, Telekommunikation).
Öffentliche Stellen sind nicht über das BFSG, sondern bereits über andere Gesetze wie die…
Published on
13. August 2025

Michael Lieder