1. Wahrnehmbarkeit
Alle Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer erkennbar und verständlich sind – unabhängig von Sinnes- oder Technik-Einschränkungen.
Das heißt: Bilder mit Alternativtext, Videos mit Untertiteln, ausreichende Farbkontraste, keine reine Farbinformation, skalierbare Schrift und ein responsives Layout.
2. Bedienbarkeit
Die Website muss vollständig und komfortabel ohne Maus nutzbar sein: klare Fokus-Anzeige, logische Navigation, große Klickbereiche, keine automatischen Änderungen ohne Kontrolle und gut beschriftete Formulare.
Tipp für den Praxisstart:
Auf Wunsch übernehmen wir das gerne für Sie – laden Sie sich dazu jetzt kostenlos unsere BFSG Website-Prüf-Mappe herunter.

5. Spezifische BFSG- und EU-Anforderungen
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Kaufprozesse barrierefrei: Von Warenkorb bis Bezahlung ohne Hürden nutzbar.
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Support barrierefrei: Kontaktformulare, Chat und Telefon auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich.
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Rechtstexte barrierefrei: AGB, Datenschutzerklärung & Impressum lesbar und technisch zugänglich.
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Login/Registrierung barrierefrei: Zugang auch ohne Maus, mit Screenreader und auf mobilen Geräten.
3. Verständlichkeit
Die Website muss klar strukturiert, einheitlich aufgebaut und leicht verständlich sein. Navigation und Layout bleiben konsistent, Links sind aussagekräftig, Fachbegriffe werden erklärt, die Sprache ist korrekt im Code hinterlegt und Fehlermeldungen in Formularen sind verständlich beschrieben.
4. Robustheit
Die Website muss technisch so umgesetzt sein, dass sie auf verschiedenen Geräten, Browsern und mit assistiven Technologien (z. B. Screenreader) zuverlässig funktioniert.
Sauberer HTML-Code, korrekte ARIA-Attribute und Verzicht auf veraltete Technologien sind Pflicht.